Die Geschichte Deutsch - Ostafrikas - Auszüge aus dem Brockhaus 1894
 

Deutsch - Ostafrika


Auszüge aus dem Brockhaus Konversations- Lexikon 5. Band Seite 220 bis 224
Verleger: F. A. Brockhaus in Leipzig 1894
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Deutsch - Ostafrika (  D. )
, die größte deutsche Kolonie, liegt zwischen dem 1. und 11. südlichen Br. und zwischen dem 30. und 40. Grad östl. L. von Greenwich, umfasst einen Flächenraum von 940 580 qkm und grenzt im Osten an den Indischen Ocean, im NO. und N. an Englisch - Ostafrika, im W. an den Kongostaat, im SW. an das brit. Centralafrika - Protektorat und im S. an die portug. Kolonie Mozambique. Zu D. gehört auch die Insel Mafia. D. zerfällt in zahlreiche Landschaften, deren Grenzen mehr ethnographisch als geographisch erkennbar sind. An der Küste und in deren Nähe liegen (von N. nach S. gezählt) folgende Landschaften: Das Dschaggaland am Kilima-Ndscharo mit Kahe und Aruscha; nördlich vom Pangani Pare, Usambara und Bondei; zwischen Pangani und Wami Usegua und Nguru (Ungu); zwischen Wami und Rusiji (Rusidschi) Ukwere, Ukami, Usaramo, Khutu und westlich davon usagara, an das sich südwestlich Mahenge, Uhehe und Ubena schließen; zwischen Rufiji und Rovuma das Hinterland von Kilwa, Lindi und Mikindani, welches von den Wangindo, Jao und Magwangwara und Mafiti in zerstreuten und ineinander gemischten Bezirken bewohnt wird. Im tiefern Binnenlandbefinden sich an der großen Karawanenstraße, welche von Ufagara nach dem Seengebiet führt, folgende Länder: Ugogo mit Urori im S., Ujansi, Unjamwesi mit Usukuma im N., Ukonongo im S. und Ugalla im W. Um die Ufer des Victoria - Njansa lagern im Halbkreis Karagwe mit Usiba (Uhaja und Jhangiro), Usambiro, Usmawo und Ututwa; hieran schließt sich in der Richtung nach dem rilima-Ndscharo das land der Massai an. An die Ostseite des Tanganikasees grenzen die Landschaften Urundi, Uhha, Ujiji, Uvinsa, Kawende und Fipa. Am Nordende des Njassasees liegt Konde, nördlich davon Ubena, Urori und Usasa. 

Oberflächengestaltung:
Der plastische Aufbau D.s wird durch eine geschlossene Kette von Gebirgszügen charakterisiert, welche einen Teil des großen ostafrik. Randgebirges bilden und das Land meridional in zwei ungleiche Teile spalten: in das niedrige schmale, im S. sich verbreiternde Küstengebiet und in das hochgelegene, weit ausgedehnte Binnenland, das im N. und W. an drei mächtige Seeflächen grenzt. Die höchste Erhebung des Randgebirgszugs stellt das Gebirgsmassiv des Kilima-Ndscharo mit 6130 m dar; von ihm aus verlaufen nach S. und SO. die Berge von Pare (2070 m), Usambara (2000 m), Nguru (1170 m) und die Rubehoberge (2100 m) in Usagara, die Uruguruberge (2000 m) in Ukami und das Rusutugebirge (800 m) in Khutu; von hier aus steigen dei Uheheberge bis zu den 3000 m sich erhebenden Livingstone- und dem nochhöheren (3600 m hohen) Beja - Gebirge am Nordende des Njassasees an. Das Binnenland ist eine 1200 - 1400 m ü.d.M. gelegene, teils sanft gewellte, teils von niedrigen Hügelgruppen durchsetzte Hochfläche, welche sich im W. und NW. allmählich bis zu den 1600 - 1750 m hohen Gebirgen am Tanganika und in Karagwe erhebt. - 
Der allgemeine geologische Charakter von D. spricht sich in dem Vorherrschen des Laterit aus. Die Küste umsäumt ein schmaler Streifen von Korallenkalk, an den sich in breiterer Ausdehnung vornehmlich Jurakalk, aber auch stellenweise Thonschiefer anschließt. Im Binnenlande bildet vielfach eine Schicht Lehm oder Sandstein die Unterlage des Laterits. Das Gebirge besteht (nach den bisherigen Forschungen) fast ausnahmslos aus Granit, Gneis und krystallischen Schiefer; nur inden Bergen am Tanganikasee und in Karagwe kommen mächtige Lager von rotem Sandstein und Thonschiefer vor; die Südseite des Kilim-Ndscharogebirges zeichnet sich durch massenhaftes Auftreten von vulkanischen Gesteinsarten aus. - 

Das Küstengebiet ist wasserreich; nur in den heißesten Monaten trocknen die kleinen Bäche aus. Fünf Hauptströme mit vielen Nebenflüssen entspringen dem Randgebirge und flie?endem Meere zu: der Pangani oder Ruvu, der Wami oder Mukondokwa, der Kingani oder Rufu, der Rufiji und der Rovuma. Für die Schiffart ist keiner von diesen Flüssen auf größern Strecken wegen der Stromschnellen geeignet; nur der Rufiji ist zeitweise mit Dampfspinassen bis Korogero befahrbar. Das Binnenland wird nur von wenigen Flüssen durchzogen; in der heißen Zeit versiegen sie teilweise oder ganz; zu ihnen gehören der Gombe, der Ugalla und der Wembäre in Unjamwesi; der Malagarasi, der mächtigste unter ihnen, welcher in den Tanganika mündet, und der Kagera, der geographisch wichtigste, da in ihm die südlichste Quelle des Nils erkannt worden ist. - Außer den schon mehrfach genannten großen Seen, dem Victoria-Njansa, Tanganika und Njassa sind noch zu erwähnen: der Dschipe- und Natronsee (südöstlich und nordwestlich vom Kilima-Ndscharo) der Manjarasee und der Salzsee Eiassi im Massailand, der Urigisee in Kargwe und der Rikwa oder Leopoldsee zwischen dem Tanganika und Njassa. 

Klima:
Das Klima von D. ist tropisch. Im Küstengebiet giebt es zwei Regenzeiten: die erste von Mitte März bis Ende Mai, die zweite von Mitte Oktober bis Mitte Dezember; im Binnenland nur eine, von November bis Ende April. Während in der Nähe des Meers und noch mehr im Gebirge die Trockenzeit durch gelegentliche Regenschauer gemildert wird, hat sie auf den Hochflächen des Innern eine Dauer von 6 Monaten. Die Temperaturen sind ungefähr ähnlich jenen von Sansibar, welche im Jahresmittel 25,5 Grad C. betragen; im Binnenland steigern sich die Unterschiede zwischen Hitze und Abkühlung (45 und 8 Grad C.). Die Regenzeit ist die heiße Jahreszeit, der Februar der heißeste Monat, während der Juli der kühlste ist. Im Küstengebiet wirkt nicht sowohl die Hitze, sondern der hohe Feuchtigkeitsgehalt der Luft (bis über 80 Proz.) erschlaffend auf die Nerven. Die Landstriche um den Victoria-Njansa haben ein vom übrigen D. etwas verschiedenes Klima; hier regnet es in allen Monaten, am stärksten im März, April und Mai und dann wieder im September, Oktober und November; das Maximum der Temperatur beträgt 31 Grad C. das Minimum 10 Grad C., das Monatsmittel 18,5 bis 55,5 Grad C. Die Gesundheitsverhältnisse sind im allgemeinen für den Europäer sehr ungünstig; die Malaria herrscht an der Küste wie im Binnenland, am wenigsten auf den Höhen vom Usambara und im Dschaggaland. Doch ist in einzelnen Orten der Küste, wie in Kilwa und Lindi, infolge der zweckmäßigern Anlage der Wohnräume eine Besserung bemerkenswert. 

Pflanzen- und Tierwelt:
D. ist vornehmlich Savannenland, entweder kultivierbares, oder mit lichtem Gehölz bestandenes (Pori), oder mit dornigen Dschungeln bedecktes. Größere Moräste und vollkommen sterile, steinige Flächen treten nur vereinzelt auf. In den Gebirgen wechseln geschlossene Waldungen mit Bananenhainen und üppigen Wiesengründen. Kulturstrecken in weiter Ausdehnung begegnet man nirgends; wo aber der Neger sich angebaut, sei es inmitten der Wälder oder an Gebirgsabhängen, im gutbewässerten Savannenland oder in der Nähe des Meers, da gedeihen Kokos- und Dalebpalmen, Orangen-, Melonen- und Mangobäume, Bananen, Kaffernkorn, Maniok, Sesam, Erdnüsse, Reis, Zuckerrohr, zuweilen auch Baumwolle und Tabak. Zur Plantagenwirtschaft eignen sich einzelne Strecken der Küste, namentlich das terrassenförmige Gelände von Bondei, dei Thäler von Usambara, Ukami und Usagara. - 
Der Reichtum an jagdbaren Tieren, wie Löwen, Leoparden, Hyänen, Giraffen, Büffeln, Antilopen, Zebras, Nashörnern, Flußpferden und Krokodielen ist in den Ebenen um den Kiliman-Ndscharo, in den Thälern von Usagara und in Unjamwesi am bedeutendsten; er vermindert sich wesentlich südlich vom Kingani. Die Elefantenherden haben sich mehr und mehr nach der Westseite des Albert-Edwardsees und des Tanganika zurückgezogen. Die Tsetsefliege kommt meist im Buschdickicht des Küstenlandes vor. An Haustieren werden gehalten: Hühner, Ziegen, Schafe, Hunde. Große Rinderherden giebt es in Usambara, usagara, Karagwe und Usakuma.

Bevölkerung:
D. hat etwa 2 900 000 Einwohner, darunter 568 Deutsche und 182 andre Europäer. An der Küste leben Araber und Inder als Kaufleute, Karawanenführer und Plantagenbesitzer, ferner Suaheli, häufig als Ortsvorsteher oder Jumbe verwendet, und Wamrima, die eigentliche Arbeitermasse. Das übrige Festland bis tief in das Innere hinein bewohnen Neger der Banturasse, meist Ackerbauer; in den Ländern westlich und südwestlich vom Victoriasee herrschen oder leben als Hirtenvolk die wahrscheinlich aus Abessinien eingewanderten Wahuma. Der ethnologisch am meisten erforschte Stamm ist der der Wanjamwesi. Als raub- und kriegslustige Nomaden treten auf die den Niloten verwandten Massai zwischen dem Kilima-Ndscharo und dem Victoria-Njansa; die Wahehe oder Masiti am Ruaha, die Wangnoi in Unjamwasi, die Jao am Rowuma und die Magwangwara am Njassasee, welche vier letztern als die Abkömmlinge eingewanderter Zulu gelten. Negerkönigreiche von größerem Umfange giebt es in D. nicht; von politisch nennenswerter Bedeutung sind gegenwärtig nur anzuführen: Sembodja in Usamara, Kingo Mkubwa von Kargwe. Alles übrige Gebiet zerfällt in größere oder kleinere voneinander unabhängige Gemeindeverbände. An der Küste gebietet die deutsche Verwaltung; auch hat sie im Innern, mit Ausnahme des Gebietes der Wahehe, die Aufrechterhaltung friedlicher Zustände und die Anerkennung der deutschen Flagge im allgemeinen erreicht. - Die Hauptorte D.s liegen an der Küste: Dar es-Salaam (10 000 E.), der Sitz des Gouverneurs; Tanga (4 000 E.) mit vortrefflichem Hafen; Pangani (10 000 E.), Saadani, Bagamojo (10 000 E.), der größte Handelsplatz; Kilwa-Kiwindje, Lindi (3 000 E.) und Mikindani (500 E.); sämtliche (mit Ausnahme von Saadani und Mikindani) haben Garnisonen der Schutztruppe oder der Polizeitruppe. Auf den Karawanenstraßen nach dem Innern befinden sich Militärstationen; von Tanga nach dem Kilima-Ndscharo: Mafinde, Kifuani, Marangu, Moschi; von Bagamojo und Dar es-Saalam nach dem Victoria-Njansa: Kisaki in Khutu, Kilosa und Mpwanpwa in Usagara, Tabora (wichtigster Handelsplatz im Innern) in Unjamwesi, Neuwied, Muansa und Bukoba am Ufer des Victoria-Njansa; endlich Langenburg am Njassasee. Missionsstationen existieren im ganzen 39, und zwar 5 deutsche und 17 englische  evangelischer und 2 deutsch und 15 französische kath. Konfession. 

Verwaltung:
Die Zivil- und Militärverwaltung liegt in den Händen des vom Deutschen Kaiser ernannten Gouverneurs. Das Küstengebiet ist in 6 Bezirksämtereingeteilt, an deren Spitze Bezirksamtmänner, als Vertreter der Zivilverwaltung, sich befinden; ihnen ist eine Polizeitruppe von 240 Mann unterstellt. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über Nichteingeborene bestehen 2 Amtsbezirke, ein nördlicher mit dem Amtssitz Bagamojo und ein südlicher mit dem Amtsbezirk Dar es-Saalam. Für die zweite Instanz ist ein Oberrichter bestellt. Zur Sicherung des Kolonialbesitzes und zu kriegerischen Expedition dient die kaiserl. Schutztruppe, 37 Offiziere, 13 Ärzte, 50 Unteroffiziere und 1800 Farbige (Sudanesen und Manjema) in 12 Companien; an ihrer Spitze steht ein Oberführer. - 
Ein kaiserl. Postamt besteht in Dar es-Saalam, dem die Postagenturen unterstellt sind. Eine regelmäßige Post geht am 6. jeden Monats von Dar es-Saalam über Mpwapwa und Tabora nach Bukoba am Victoria-Njansa und am 1. jeden Monats zurück; sie braucht zur Zurücklegung der Strecke 50 Tage. - 

Die Sklaverei wird als beschränkte Haussklaverei geduldet, der Freikauf auf jede Weise begünstigt, Sklavenhandel und Sklavenraub im Küstengebiet energisch unterdrückt, im Innern möglichst behindert.  - 

Das Budget, welches vom 1. April 1894 dem Reichstage jährlich zur Beschlußnahme vorgelegt werden muß, beträgt pro 1894/95 5,65 Mill. Mark. Die Einnahmen werden gedeckt durch einen Reichszuschuß von 3,5 Mill. Mark und den voraussichtlichen Ertrag von Zöllen und Steuern von 2,156 Mill. Mark. Von den Ausgaben entfallen auf die Civilverwaltung 1 640 790 Mark, auf die Schutztruppe 2 286 000 Mark und als regelmäßige Entschädigungssumme an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft für Abtretung der Zolleinkünfte an das Reich 600 000 Mark. Von den Eingeborenen werden keine direkten Steuern erhoben; dagegen ist der Handelsverkehr, und namentlich das Schankgewerbe, mit hohen Abgaben belastet. Die 7. Aug.1891 in Berlin gegründete und 22.Nov. desselben Jahres von der Regierung sanktionierte Einsenbahngesellschaft für D. (Usambaralinie) mit einem Kapital 2 Mill. Mark hat die vorarbeiten zu der 90 km. langen Linie von Tanga nach Korogwe 1893 soweit vollendet, dass die Strecke Tanga - Muhesa traciert wurde und mit dem Oberbau begonnen werden konnte. 

Handel:
Durch die Deutsch - Ostafrika - Linie wurden 1891 eingeführte Waren im Werte von 2 236 000 Mark und ausgeführt von 520 000 Mark. Der Warenumsatz im ganzen, namentlich von und nach Indien, ist aber viel bedeutender; es betrug 1890/91 die Einfuhr 9 Mill. Mark, die Ausfuhr 7,5 Mill. Mark. Importiert werden hauptsächlich: Baumwoll- und Metallwaren, Glasperlen, Gewehre, Pulver; exportiert: Elfenfein, Kautschuk, Sesam und Reis. 

Geschichte:
Der Sultan von Sansibar war bis 1884 der unbeschränkte Gebieter an der ganzen Küste, und sein politischer Einfluss machte sich zeitweise weit in das Innere bis nach Tabora und Ujiji geltend. Die eingeborenen Stämme bekriegten sich vielfach untereinander oder bekämpften die sich eindrängenden Araber, die Elfenbein und Sklaven teils durch Austausch von Waren, teils durch Raub zu erwerben trachteten, dabei aber doch der Kultur in beschränktem Grade Eingang verschafften. -

Die Deutsch - Ostafrikanische Gesellschaft erweiterte ihre Gründung 1885 und 1886 durch Errichtung von Stationen derart, dass sie die Küstenländer von Somalland bis zur Mündung des Rovuma umfasste, mit Ausnahme der Umgegend von Mambas zwischen dem Sabaki- und Umbafluß, wo die Engländer schon früher festen fuß gefasst hatten. Ein schmaler Küstenstreifen und das Binnenland jenseits des Randgebirges blieb vorläufig noch von der deutschen Besitznahme unberührt. Der Sultan von Sansibar wurde durch das Erscheinen eines deutschen Geschwaders Aug 1885 gezwungen, die deutsche Schutzherrschaft über die bereits erworbenen Gebiete anzuerkennen. Am 1. Nov. 1886 schlossen Deutschland und England ein Abkommen, wonach die Herrschaft des Sultans von Sansibar auf die Hafenplätze des Somallandes, den Küstenstrich von Witu bis zur Mündung des Rovuma in einer Breite von 16 km. beschränkt wurde und ferner die Grenze zwischen der deutschen und engl. Interessensphäre durch eine Linie von der Mündung des Umba bei Wanga nach dem 1. grad südl. Breite am Victoria-Njassa bestimmt werden sollte. Damit verzichtete Deutschland auf Solalland, behielt aber das Binnenland Witu; die Abgrenzung in der Richtung nach dem Tanganika und Njassa kam nicht zur Sprache. Auch mit Portugal traf Deutschland 1887 ein Übereinkunft über die Abgrenzung seines Besitzes im S., wonach der Rovuma von seiner Mündung bis zur Einmündung des Msindscheflusses und dann der Breitenparallel westlich bis zum Ufer des Njassasees die Grenze bildeten. Um die Kolonie lebensfähig zu machen, musste sie in den Besitz der Hafenplätze gelangen. Nach langwierigen Verhandlungen, in denen namentlich Dr. Peters außerordentliche Energie entwickelte, kam endlich 28. April 1888 ein Vertrag zwischen der Deutsch - Ostafrikanischen Gesellschaft zur freien Verfügung überlassen. Am 15. Aug. 1888 sollte der Vertrag in Kraft treten. An diese Tage brach ein Aufstand der Araber und der von ihnen abhängigen Eingeborenen aus; der Sultan von Sansibar konnte oder wollte der Deutsch - Ostafrikanischen Gesellschaft keine Schutz gewähren, und der Grossteil seiner Truppen schloss sich den Rebellen an. Die deutschen Beamten, nur auf die Unterstützung durch eine ungenügende Anzahl von Kriegsschiffen angewiesen, waren gezwungen, während des September Tange, Tangani, Kilwa, Lindi und Kikindani nach kurzer, aber heldenmutiger Gegenwehr zu räumen; nur Bagamojo und Dar es-Salaam blieben in deutschem Besitz, und dei erfolgreiche Berteidigung dieser zwei wichtigsten Orte durch die deutsch Marine ist der Energie und Umsicht der Premierlieutenants von Gravenreuth und Leue zu verdanken. Eine deutsch-engl. Blockade längs der Sansibarküste trat 2. Dez. in Wirksamkeit. Da die Deutsch - ostafrikanische Gesellschaft keine genügenden Mittel besaß, den immer mehr umsich greifenden Aufstand zu bewältigen, wandte sie sich Jan. 1889 an das Deutsche Reich, worauf der Deutsche Reichstag 2. Febr.. beschloss, die deutschen Interessen in Ostafrika zu schützen. Hauptmann Wißmann, der mit der Ausführung betraut wurde, organisierte ein Expeditionskorps aus 14 deutschen Offizieren, 100 Unteroffizieren und 800 angeworbenen Sudanesen, Somal und Zulu u.s.w. und begann den Feldzug mit Besetzung und Befestigung von Bagamojo und Dar es-Salaam. Am 8. Mai schlug er Buschiri, den führer des Aufstandes, zum erstenmal in der Nähe von Bagamojo, 6. Juni eroberte er Saadani und 8. Juli Pangani und besetzte Mitte September nach einem siegreichen Gefecht die im Juli von Buschiri überfallene Station Mpwapwa. Premierlieutenant von Gravenreuth warf in zwei glänzenden Gefechten 19. und 20. Okt.  die von Buschiri herbeigeführten Masitimassen zurück. Noch einmal tauchte Buschiri im Dezember in der Nähe von Pangani auf, wurde aber sofort von Lieutenant Dr. Schmidt geschlagen und gefangen genommen und erlitt 14. Dez. 1889 in Pangani den Tod durch Kenkerhand. Mit der Besiegung Banaheris, des letzten Rebellenführers, 5. Jan. und 9. März, und nach der Wiedereinnahme von Kilwa, Lindi und Mikindani Mai 1890 war der Araberaufstand niedergeworfen; um jedoch den Küstenstreifen vollständig in deutschen Besitz übergehen zu lassen, bedurfte  man der diplomatischen Aktion Englands, das bisher die ausschlaggebende Macht in Ostafrika gewesen war. 

Eine Auseinandersetzung mit England war um so dringender geboten, als der deutsche Kolonialbesitz ohne bestimmte Abgrenzung im N. und SW. in die engl. Interessensphäre hineinragte. So kam es zu dem Vertrag von 1. Juli 1890 zwischen der engl. und deutschen Regierung. Deutschland verzichtete zu Gunsten von England auf die Erhaltung der Selbständigkeit des Sultans von Sansibar und damit auf die kommerziellen Vorteile, die ihm das seinem steigenden Einflusse unterworfene Sansibar als Handelscentrum sicher verschafft haben würde, und vertauschte Witu gegen den Besitz von Helgoland. England erkannte dagegen die deutsche Oberhoheit über den ganzen Küstenstrich und das Binnenland bis zum Victoria-Njansa, Tanganika und Njassa an. Der Sultan von Sansibar wurde für die Abtretung seiner Hoheitsrechte über den Küstenstrich mit 4 Mill. Mark abgefunden. Das Deutsche Reich übernahm 1. Jan. 1891 laut einem Abkommen vom 20. Nov. 1890 mit der Deutsch - Ostafrikanischen Gesellschaft die Verwaltung der Kolonie. Am 14. Febr. wurde der bisherige Gouverneur von Kamerun, Freiherr von Soden, zum Gouverneur des deutsch - ostafrikanischen Schutzgebietes ernannt und bald darauf ihm Wißmann, Dr. Peters und Emin Pascha als Reichskommissare beigegeben. Durch kaiserliche Verordnung vom 9. April 1891 wurde die bisherige <<Wißmanntruppe>> in eine kaiserliche Schutztruppe umgewandelt und neu organisiert. Die Zollverwaltung ging 1. Juli 1891 in die Hände der Kolonialregierung über. -

Inzwischen war man mit der Occupation des Binnenlandes in entscheidender Weise vorgegangen. Emin Pascha, der 25. April mit einer Expedition von Bagamojo abmarschiert war, gründete im August in Tabora und im November in Bukoba, am Westufer des Victoria-Njansa, Stationen; von letzter wurde im Frühjahr 1891 eine dritte Niederlassung in Muansa am Südende des Sees errichtet. eine empfindliche Niederlage erlitt die deutsche Schutztruppe unter Führung des Lieutenants von Zelewski 17. Aug. 1891 in Uhehe südlich vom Ruahaflusse durch die Wahehe. Bei einem Einfall desselben Stammes in Usagara fiel Lieutenant Brüning 6. Okt. 1892 bei Kilosa. Der widerspenstige Häuptling Meli im Dschaggaland schlug zwar 10. Juni 1892 den Angriff der Schutztruppe zurück, wobei die Lieutenants von Bülow und Wolfrum getötet wurden, erlagen aber dem siegreichen Vordringen des Oberstlieutenants von Schel 12. Aug. 1893. Lieutenant Prince eroberte 12. Jan. 1893 das Kwikuru des Häuptlings Sike bei Tabora und 10. März die Tembe Mtwanas in Mdaburu (Ugogo). Major von Wißmann, der im Aug. 1892 den Transport des Dampfers <<H. von Wißmann>> von der Mündung des Sambesi nach dem Njassa begonnen, wo das Schiff 12. Aug. 1893 die erste Probefahrt glücklich bestand, und der am Nordende des Sees die Station Langenburg im März 1893 gegründet hatte, unterwarf (zwischen Njassa und Tanganika) 10. Juni 1893 Sunda, den Häuptling der Wanika, und schlug im Juli 1893 die Wavemba. Im Frühjahr 1894 unternahm von Schele einen erfolgreichen Zug ins Gebiet der räuberischen Masiti, deren Macht vollständig gebrochen wurde. ein während von Scheles Abwesenheit unternommener Versuch Bana Heris, an der Küste einen Aufstand zu erregen, wurde rasch unterdrückt. 

Deutsch - Ostafrikanische Gesellschaft:
Aus der Gesellschaft für deutsche Kolonisation hervorgegangene Kolonialgesellschaft. jene war im März 1884 durch Graf Behr - Bandelin und Dr. Karl Peters in Berlin mit dem Zweck gegründet worden, möglichst schnell eine praktische Kolonisation in Angriff zu nehmen. Im Herbst 1884 sandte sie eine aus Dr. Peters, Graf Pfeil, Referendar Jühlke und Kaufmann Otto bestehende Expedition nach dem der Insel Sansibar gegenüber liegenden Teile des äquatorialen Ostafrikas zur Erwerbung von Kolonialbesitz ab. In kurzer Zeit gelang es derselben, 12 Verträge mit unabhängigen Häuptlingen abzuschließen und dadurch, wenigstens formell, die Länder Usegua, Rguru, Usagara und Ukami zu erwerben. Für diese Erwerbungen erhielt die genannte Gesellschaft 27. Febr. 1885 den Schutzbrief des Deutschen Kaisers. Zur Verwaltung und Ausbreitung dieser Besitzungen bildete sich aus der Gesellschaft ein neuer Verein, die Kommanditgesellschaft D. G. Dr. Peters, der nach Berlin zurückgekehrt war, wurde nebst drei andern Mitgliedern der Gesellschaft für deutsche Kolonisation als die persönlich haftenden Mitglieder dieser Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen. 

Zur finanziellen Begründung des Unteernehmens beschloss 7. Sept. 1885 das Direktorium, statt der bisherigen Gesellschaftsform eine korporative Form zu wählen, in der die Gesamtgesellschaft Trägerin der Gesellschaftsrechte wurde. Die geplante Umformung bezweckte, die Kommanditgesellschaft <<Karl Peters und Genossen>> durch eine mit dem Rechte der jurist. Person ausgestattete Korporation unter dem Namen D. G. zu ersetzen. Die Organe der neuen Korporation sind: Generalversammlung auf 5 Jahre gewählten Präsidenten und zwei ihm beigegebene Direktoren; erstere ernennt und entlässt die Beamten der Gesellschaft und übt über sie die Aufsichtsbefugnis aus. Die Aufsicht über die Gesellschaft wurde nach dem genannten Statut dem Reichskanzler übertragen. Nachdem Anfang 1887 das zur Schaffung dieser Korporation notwendige Kapital im Betrage von mehr als 3,5 Mill. Mark aufgebracht war, erfolgte die Konstituierung der neuen Gesellschaft; Karl Peters wurde zum Präsidenten ernannt. 

Ihre Thätigkeit erstreckte sich in Afrika nicht nur auf Erweiterung des Kolonialbesitzes, Anlegen von Stationen und Plantagen und Belebung des Handelsverkehrs, sondern namentlich auch auf den Erwerb von Hafenplätzen, in denen der Sultan von Sansibar Gebieter war. Als sie letzteres durch Abschluss von Verträgen endlich erreichte und in den Küstenorten die deutsche Flagge heißte, brach ein Aufstand der Araber aus (15. Aug 1888), den sie nicht zu bewältigen vermochte. Das Reich, zu Hilfe gerufen, übernahm nach Besiegung der Rebellion die ganze Verwaltung (20. Nov. 1890). Die Gesellschaft erhielt dadurch den ausschließlichen Charakter einer privilegierten Erwerbsgenossenschaft. Sie nahm eine Anleihe von 10 566 000 Mark unter Garantie der Regierung auf, welche ihrerseits zu einer jährlichen Auszahlung von 600 000 Mark für die Überlassung der Zolleinkünfte sich verpflichtete. Die Unternehmungen der Gesellschaft bestehen jetzt in Betrieb eigener Handelsgeschäfte, in Gründung und Bewirtschaftung einiger Plantagen, so eine in Kikokwe  (bei Pangani) und zwei in Derema (Usabara).

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